Aufnahmeprüfung

Allgemeine Anforderungen

Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in eine praktische Prüfung im Hauptfach und im Pflichtfach Klavier sowie in eine schriftliche und mündliche Prüfung in Musiktheorie und Gehörbildung. Bei den Hauptfächern Cembalo, Gitarre, Harfe und Akkordeon kann an Stelle des Klaviers ein Melodieinstrument als Pflichtfach gewählt werden.

Besondere Anforderungen

I. Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik (Diplomstudiengang und Seminar für Musikerziehung):

Hier können Sie die Aufnahmeprüfungsinhalte für die instrumentalen bzw. vokalen Haupt- und Pflichtfächer als pdf-Datei herunterladen.

Hier können Sie sich ein Beispiel für die Aufnahmeprüfung in den Pflichtfächern Musiklehre und Hörerziehung als pdf-Datei herunterladen.

II. Studienrichtung Künstlerische Ausbildung (Grund- und Aufbaustudium):

Hier können Sie die Aufnahmeprüfungsinhalte für die instrumentalen bzw. vokalen Haupt- und Pflichtfächer als pdf-Datei herunterladen.

Hier können Sie sich ein Beispiel für die Aufnahmeprüfung in den Pflichtfächern Musiklehre und Hörerziehung herunterladen.

Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Diplom-Musiklehrer(in)

1. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) oder der Nachweis, daß die Hochschulzugangsberechtigung voraussichtlich erworben wird.

2. Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf eine überragende künstlerische Begabung berufen, können ohne Nachweis der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung zur Prüfung zugelassen werden.

3. Für ausländische Studienbewerber: Zeugnisse in beglaubigter Übersetzung. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch Zertifikat des Goethe-Institutes, der Volkshochschule, der Universität oder ähnlicher Institutionen.

Hier können Sie sich eine Textversion der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Diplomstudiengang) herunterladen
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Allgemeine Voraussetzungen für die
Studiengänge Künstlerische Ausbildung und Seminar für Musikpädagogik (SMP)

1. Vollendung des 18. Lebensjahres

2. Schulabschluß: Sekundarstufe 1 (Mittlere Reife) oder ein gleichwertiger Abschluß

3. Die Zulassung zu einem Aufbaustudium setzt ein abgeschlossenes 8-semestriges Musikstudium voraus (z.B. Bachelor of Music, Diplom-Musiklehrerprüfung, Staatl. Musiklehrerprüfung,1. Staatsprüfung für das künstlerische Lehramt an Gymnasien, d.h. künstlerisch-wissenschaftliche Prüfung, Fachrichtung Musik oder Kirchenmusik. Dabei muß das künstlerische Hauptfach mindestens "gut" bewertet worden sein.

4. Für die künstlerische Ausbildung gilt eine Altersgrenze von 28 Jahren. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Fächer Chorleitung und Komposition.

5. Für ausländische Studienbewerber: Zeugnisse in beglaubigter Übersetzung. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch Zertifikat des Goethe-Institutes, der Volkshochschule, der Universität oder ähnlicher Institutionen (Zertifikat Deutsch B1).


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